Wirtschaftsprüfung

Begriff und Aufgabe:

Unter Wirtschaftsprüfung versteht man die Prüfung der Darstellung von Unternehmen nach außen, insbesondere im Rahmen der Jahresabschlussprüfung. Unter den Begriff fällt die Prüfung der Buchhaltung und Bilanzierung, nicht der Wirtschaftlichkeit. Wirtschafsprüfung soll die formale und sachliche Korrektheit der Angaben eines Unternehmens sicherstellen.

Unsere Leistungen für Sie:

Wir übernehmen freiwillige Jahresabschlussprüfungen, Gründungsprüfungen, Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Unternehmensbewertungen und Gutachten. Pflichtprüfungen gem. § 316 HGB erfolgen in Kooperation mit einer weiteren Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.