Lohnbuchführung

Begriff und Aufgabe:

Die Lohnbuchführung umfasst die Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Sie ist eine Nebenbuchführung zur Finanzbuchführung. Die Lohnbuchführung dient der Berechnung des Lohnanspruchs von Arbeitnehmern. Eine Lohnabrechnung ist für jeden Arbeitnehmer durchzuführen. Die einschlägigen Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts sind dabei zu beachten.

Unsere Leistungen für Sie:

Wir führen nach den uns zur Verfügung gestellten Angaben die Lohnkonten und erstellen die Lohn- und Gehaltsabrechnung für Sie. Zu unserem Leistungsumfang gehören die monatliche Lohnsteueranmeldung sowie die Meldungen an die Sozialversicherungsträger, auch für Baulohn. Alle Meldungen erfolgen, wie gesetzlich vorgegeben, auf elektronischem Weg.

Darüber hinaus übernehmen wir gern:

  • An- und Abmeldung von Mitarbeitern bei den Sozialversicherungsträgern
  • Nachweise für die Rentenversicherung
  • Berechnung des Arbeitslohnes als solchen
  • Anträge an Behörden auf Gewährung von Lohnzuschüssen
  • Anträge auf Lohnfortzahlung an die Krankenkassen
  • Berechnung des Kurzarbeitergeldes
  • Meldungen an Berufsverbände u. v. m.