Jahresabschluss und Gewinnermittlung:

Jahresabschluss:

Jeder Kaufmann hat zum Ende des Geschäftsjahres eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. In der Bilanz werden alle Vermögensgegenstände und Schulden erfasst und das Betriebsvermögen ermittelt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres mit der das Ergebnis der Periode abgebildet wird. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bilden zusammen den Jahresabschluss. Bei Kapitalgesellschaften umfasst der Jahresabschluss daneben auch die Erstellung eines Anhangs. Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses sind die Konten der Finanzbuchhaltung.

Gewinnermittlung:

Als Gewinnermittlung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird die Ermittlung des Betriebsergebnisses durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben auf Grundlage der unterjährig geführten Aufzeichnungen bezeichnet. Eine Gewinnermittlung ist für steuerliche Zwecke von allen Gewerbetreibenden, die nicht buchführungspflichtig sind, von Freiberuflern und von Land- und Forstwirten zu erstellen.

Unsere Leistungen für Sie:

Der Jahresabschluss hat unterschiedliche Adressaten. Er bildet die Grundlage für unternehmerische Entscheidungen, für die Besteuerung sowie für Finanzierungsentscheidungen von Banken und anderen Kapitalgebern. Im Fall der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses wird die Außendarstellung des Unternehmens berührt. Wir optimieren Ihren Jahresabschluss durch Ausnutzung von Bewertungsspielräumen und Darstellungsformen für den jeweiligen Adressaten.