Finanzbuchführung

Begriff und Aufgabe:

Die Finanzbuchführung hat zur Aufgabe alle unternehmensbezogenen Vorgänge, die sich in Zahlenwerten ausdrücken lassen, mit den Methoden der doppelten Buchführung sowohl sachlich als auch zeitlich korrekt zuzuordnen. Dabei werden die zugeordneten Daten auf Konten gebucht und dokumentiert. Die Konten werden am Ende einer Rechnungsperiode abgestimmt und abgeschlossen und bilden die Grundlage für den zu erstellenden Jahresabschluss. Mit Hilfe der Finanzbuchführung wird das betriebliche Ergebnis sowohl unterjährig als auch zum Abschluss des Geschäftsjahres abgebildet.

Buchführungspflicht:

Die Buchführungspflicht eines Unternehmens ergibt sich aus dem Handelsrecht und dem Steuerrecht. Buchführungspflichtig nach dem Handelsrecht sind alle Kaufleute. Zu den Kaufleuten zählen alle Unternehmer, dessen Unternehmen einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, also ein Handelsgewerbe betreiben. Weiterhin sind Kapitalgesellschaften und Handelsgesellschaften immer buchführungspflichtig. Darüber hinaus sind nach dem Steuerrecht alle Unternehmen buchführungspflichtig, die mehr als EUR 500.000 Umsatz oder mehr als EUR 50.000 Gewinn erwirtschaften.

Unsere Leistung für Sie:

Auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Grundaufzeichnungen, Hilfsaufzeichnungen sowie sämtlichen Belegen erstellen wir die monatliche Buchführung. Unser Leistungsergebnis steht Ihnen abgestimmt in Form von Sachkonten und Personenkonten, sowie Summen- und Saldenlisten zur Verfügung. Selbstverständlich gehören zu unserem Leistungsumfang auch die Führung der Offenen-Posten-Buchführung, die monatliche Erstellung einer Betriebswirtschaftlichen Auswertung und die Übernahme der monatlichen Meldungen zur Umsatzsteuer.